Sozialwerk St. Georg

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Glossar

Ambulantisierung

Deinstitutionalisierung – Ambulantisierung: Leitbegriffe im Sozialwerk St. Georg
Beschreibung

Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind so zu organisieren, dass ihren Nutzern eine möglichst weitgehend selbstbestimmte Lebensführung erhalten bleibt oder (wieder) ermöglicht wird. Wohnangebote müssen der Lebenskompetenz, individuellen Lebensansprüchen und der Selbstbestimmung der Nutzer Rechnung tragen. Neben einem bedarfsgerechten Ausbau ambulanter und gemeindeintegrierter Hilfeangebote sind fließende Übergänge von ambulanten und stationären Betreuungsangeboten zu gestalten.

Nur für Menschen, denen die Hilfe nicht ausreichend in ihrem eigenen Lebensumfeld ambulant gewährt werden kann, sind stationäre Hilfeformen so zu organisieren, dass im Sinne des Normalisierungsprinzips gerade auch von Menschen mit schwersten Behinderungen ein „Leben so normal wie möglich” geführt werden kann. Dafür ist es notwendig, durch weitestgehende Anpassung an das Leitbild von individuellem und privatem Wohnen einen strukturellen Rahmen zu schaffen, der die (Wieder-)Übernahme von Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung durch den Klienten nicht durch institutionelle Vorgaben behindert, sondern Anreize dafür liefert und die Erprobung im Alltag unterstützt.

Dies gilt sowohl für die Gestaltung des Alltagshandelns in den Bereichen Wohnen, Freizeit, Arbeit/Beschäftigung wie auch für die bauliche Gestaltung und sachliche Ausstattung der Einrichtungen.

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