Teilhabe
Beschreibung
Wir betrachten es als eine wichtige christliche und soziale Aufgabe, jeden einzelnen Menschen, der es wünscht, unterstützend zu begleiten, ihn in seiner Einmaligkeit und Würde zu achten und ihm die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zum Beispiel durch Teilhabe am Leben in der Gemeinde, Teilhabe durch Arbeit und Beschäftigung oder mit Teilhabeförderung durch ein qualifiziertes Ehrenamt.
Spektrum der Leistungsangebote: Das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) vom Mai 2002 setzt einen verbindlichen Rahmen zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Als Leistungen zur Teilhabe definiert das Gesetzbuch in § 1 Leistungen, die notwendig sind, um „die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern“. Sie sollen – im Sinne oberster Ziele und Regelungen des Neunten Buches insgesamt Menschen dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit zu entfalten und am gesellschaftlichen und beruflichen Leben entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten teilzunehmen.
Das sich hieran orientierende Hilfespektrum der zur Zeit vom Sozialwerk St. Georg erbrachten oder an gestrebten Leistungen der wohnbezogenen Eingliederungshilfe (§ 55 (2) 6 SGB IX und § 53 SGB XII), der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII), der Pflege (§ 57 SGB XII, SGB V und SGB XI) sowie der berufl ichen Rehabilitation (SGB II, SGB III, SGB IX, SGB XII) ist [im Programm 2000plus] im Überblick dargestellt.
Der Inhalt des Glossars wird im Moment überarbeitet.
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