Bedarf
Beschreibung
Dienste und Einrichtungen für Menschen mit psychischen und geistigen Behinderungen sind qualitativ und quantitativ so zu entwickeln, dass in einer definierten Versorgungsregion alle Hilfeberechtigten ein Angebot nutzen können, das ihrem Bedarf entspricht.
Die Aufgabe der zielgruppenspezifischen Bedarfsplanung liegt auf der örtlichen und/oder überörtlichen kommunalen Ebene. Durch die aktive Mitarbeit in den zuständigen Gremien wirkt das Sozialwerk St. Georg mit an der Entwicklung bedarfsgerechter regionaler Hilfen.
Bei der Feststellung von Angebotslücken für Menschen mit psychischen und geistigen Behinderungen übernimmt das Sozialwerk St. Georg in regionaler Abstimmung neue bedarfsentsprechende Versorgungsaufgaben.
Sozialwerk St. Georg