Zusammenarbeit
Beschreibung
Vernetzung – ein Leitbegriff im Sozialwerk St. Georg: Im Rahmen der Subsidiarität organisiert sich eine bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung durch das koordinierte Zusammenwirken verschiedener Träger der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen. Koordinationsaufgaben haben örtliche und überörtliche Leistungsträger für ihre jeweiligen Zuständigkeitsgebiete.
Das Sozialwerk St. Georg beteiligt sich an den dafür zuständigen Gremien. Die Dienste und Einrichtungen des Sozialwerks sind integrierter Bestandteil des Gesamtversorgungsangebotes einer Region und wirken aktiv mit bei der Gestaltung psychosozialer Netzwerke. Sie initiieren und unterstützen Aktivitäten, die eine gleichberechtigte Kommunikation zwischen Betroffenen, ihren Angehörigen und professionellen Helfern ermöglichen (Trialog).
In der Gestaltung individueller Hilfen für Klienten wird entsprechend des jeweiligen Hilfebedarfs eng mit anderen Leistungserbringern in der Region kooperiert.
Kooperation und Konkurrenz: Konkurrenz belebt die Kreativität der Leistungserbringung und ist in diesem konstruktiven Sinne erwünscht, sowohl zwischen den Einrichtungen des Sozialwerks St. Georg als auch mit anderen Trägern. Vorrangig ist jedoch die Kooperation zwischen den Einrichtungen des Sozialwerks St. Georg e. V. und weiter mit den Einrichtungen anderer Träger im Interesse der bestmöglichen Hilfen für Menschen mit Behinderungen. In den Kooperationsbeziehungen sind realistische Erwartungen und Anforderungen an die Hilfeerbringung des Kooperationspartners zu formulieren und die Realisierung partnerschaftlich zu unterstützen. Die eigene Hilfeerbringung ist auch mit Blick auf die Kooperationsbeziehung optimal zu gestalten.
Sozialwerk St. Georg