Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Das Sozialwerk St. Georg erbringt seine Leistungen in der Regel auf der Grundlage der verschiedenen Leistungsgesetze in öffentlicher Finanzierung. Ergänzungen durch Eigenleistungen von Nutzern und Spendenmittel machen demgegenüber nur einen unwesentlichen Anteil aus.
Die Gestaltung von Hilfeangeboten ist gebunden an leistungsrechtliche Rahmensetzungen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll bei gleicher Leistung der kostengünstigste Anbieter den Betreuungsauftrag erhalten. Die Dienste und Einrichtungen des Sozialwerks St. Georg sind damit einerseits zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung, zu Kostenkontrolle und Betriebscontrolling verpflichtet. Andererseits sind sie verpflichtet, die Leistungserbringung in dem bedarfsgerechten Umfang und der bedarfsgerechten Qualität nachzuweisen.
In den Entgeltverhandlungen mit Leistungsträgern setzt sich das Sozialwerk St. Georg für die Durchsetzung leistungsgerechter Entgelte ein zur Sicherung bestmöglicher Hilfen für die Menschen mit Behinderungen.
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