Sozialwerk St. Georg

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Teilhabe leben - Neues wagen

Seit Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das trägerübergreifende Persönliche Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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Budget
.

Es ist eine alternative Leistungsfinanzierung zur Teilhabe – ein Leitbegriff im Sozialwerk St. Georg
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Teilhabe
und Berufliche Rehabilitation: Teilhabe von Menschen mit Behinderung am / Eingliederung in das Arbeitsleben
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Rehabilitation
von Menschen mit Behinderung und wird derzeit als ein wichtiges behindertenpolitisches Reformprojekt bezeichnet.

Hintergrund:

Die Grundidee sieht vor, das Menschen mit Behinderung, auf Antrag ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden kann, mit dem er/ sie sich die notwendige Unterstützungsleistung oder Kombinationen aus Leistungen einkaufen kann. Es versteht sich nicht als neue Leistung, sondern als neue Leistungsform und ermöglicht Ihnen selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Teilhabe – ein Leitbegriff im Sozialwerk St. Georg
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Teilhabe
leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Es stellt das sogenannte Sachleistungsprinzip, (Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigten), das sich am Fürsorgegedanken orientiert, auf eine neue Grundlage.

Mit dem Persönlichen Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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Budget
ausgestattet werden Menschen mit Behinderung so zum Käufer oder Kunden und haben einen höheren Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die Sie erhalten.

Herausforderung für alle Beteiligten

Die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Persönlichen Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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Budget
stellen Menschen mit Behinderung, die beteiligten Kostenträger und die Leistungsanbieter vor neue Herausforderungen.

Die Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH stellte sich dieser Aufgabe bereits sehr früh.
Es ist unser Anliegen, Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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Budget
nehmern zu ermöglichen, im Rahmen ihres Persönlichen Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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s Angebote des Sozialwerks St. Georg in Anspruch zu nehmen, unabhängig von deren Identifikation als Ambulant, Stationär* oder Teilstationär*.

Es können aus differenzierten Angeboten die jeweils notwendigen Leistungen oder Teilleistungen ausgewählt und so ein individuelles Hilfearrangement nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Wir wollen Menschen mit Behinderung so ermöglichen, eine „echte Entscheidung“ über die gewünschte Unterstützung zu treffen.

(*teilweise im Aufbau. Bitte Fragen Sie nach dem aktuellen Stand unserer Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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budget
fähigen Leistungen.)

Jedem Menschen mit Behinderung das Persönliche Budget ermöglichen!

Das Persönliche Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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bedeutet mehr Selbstbestimmung und Verantwortung für das eigene Leben.
Es ermöglicht die Entscheidung zur Gestaltung der erforderlichen Unterstützung. Gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, mit psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung oder einer Suchterkrankung besteht die Chance, hierdurch eine individuelle Bedarfsrealisierung zu ermöglichen und den Weg von der Bevormundung zur Selbstbestimmung zu ebnen.
Unser fachliches Engagement gilt insbesondere diesem Personenkreis. Ihnen darf der Zugang zum Persönlichen Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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Budget
nicht verwehrt werden!

Interessierte können sich auf unsere langjährige Kompetenz und Erfahrung verlassen.

Zielgruppe:

Das Angebot richtet sich an alle Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung und einer Suchterkrankung, die einen Anspruch nach der Sozialgesetzgebung auf Leistungen zur Teilhabe – ein Leitbegriff im Sozialwerk St. Georg
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Teilhabe
haben und denen aufgrund § 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch: Rahmen für das Spektrum der Leistungsangebote im Sozialwerk St. Georg
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SGB
IX diese Leistungen durch ein monatliches Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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persönliches Budget
ausgeführt werden.

Es richtet sich an Bürgerinnen und Bürger im Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein und Olpe sowie im Märkischen und Oberbergischen Kreis.

Das Persönliche Persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen mehr Selbstbestimmung
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Budget
macht Sie
unabhängiger und Sie können selbst
entscheiden:

WER IHNEN helfen soll.
WELCHE HILFE Sie brauchen.
WIE VIEL HILFE Sie wollen.

Region Westfalen-Süd

Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Märkischer Kreis, Hochsauerlandkreis, Oberbergischer Kreis

Als Budgetnehmer sollten Sie wissen, was Sie mit diesem Geld machen können, welche Aufgaben Sie haben und welche Unterstützung wir Ihnen bieten können.

Ansprechpartner vor Ort

Kreis Siegen-Wittgenstein/
Kreis Olpe

Matthias Rollnik
0170 3012758

 

Hochsauerlandkreis/
Märkischer Kreis     
         
Thorsten Garske
0151 12284999

0800/Sozialwerk-Hotline

Bei allgemeinen Fragen steht Ihnen unsere kostenfreie Hotline* zur Verfügung.
0800 7694259375

(* Nur aus dem dt. Festnetz)