Die ambulante psychiatrische bzw. gerontopsychiatrische Pflege wird vom Facharzt für Neurologie/Psychiatrie für Menschen mit psychiatischen/gerontopsychiatrischen Erkrankungen verordnet.
Die Leistung wird ausschließlich von fachlich qualifizierten Kranken- und Altenpflegekräften erbracht.
Ziel der ambulanten psychiatrischen Pflege ist die Sicherung der fachärztlichen Behandlung und die Unterstützung des Arztes zur Erreichung eines Behandlungsziels.
Durch die ambulante psychiatrische Pflege soll ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden.
Die ambulante psychiatrische Pflege ist ein Bestandteil des gemeindepsychiatrischen Versorgungssystems.
Die einzelnen Hilfeleistungen beinhalten u. a.
- Feststellung und Beobachtung des jeweiligen Krankheitszustandes und der Krankheitsentwicklung
- Verabreichung der Medikamente und Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen
- Erarbeitung krankheitsangemessener Sicht- und Verhaltensweisen
- Aktivierung zu elementaren Verrichtungen im Alltag
- Training lebenspraktischer Fertigkeiten wie z. B. Körperhygiene, Mahlzeitenzubereitung
- Sicherung notwendiger Arztbesuche
- Kognitive Aktivierung
- Aufbau, Stärkung und Pflege sozialer Kontakte
- Krisenbewältigung
- Beratung von Angehörigen und anderen Bezugspersonen
- Bedarfsgerechte Gestaltung der Umgebung
Die ambulante psychiatrische Pflege wird gemäß § 37,2 Sozialgesetzbuch: Rahmen für das Spektrum der Leistungsangebote im Sozialwerk St. Georg
[Mehr: Klick auf den Begriff]SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie kann bis zu zweimal täglich verordnet werden.








