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Das Hinweisgebersystem im Sozialwerk St. Georg e.V.

Hinweisgeber:innen leisten insbesondere im beruflichen Umfeld einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen im Unternehmen. Daher stellt der Gesetzgeber sie unter einen besonderen Schutz. Dazu gehört, dass sie sich an eine verantwortliche Stelle im Unternehmen wenden können, das ihrem Hinweis nachgeht.

Im Sozialwerk St. Georg e.V. können Sie diese verantwortliche Stelle wie folgt erreichen:

  • per E-Mail über die Adresse hinweisgeber(at)­sozialwerk-st-georg.de
  • telefonisch: 0209/7004 770 
  • per Post: Verantwortliche Stelle des Hinweisgebersystems, Sozialwerk St. Georg e.V., Uechtingstraße 87, 45881 Gelsenkirchen oder
  • durch Ausfüllen dieses Formulars.

Egal, welchen Weg Sie wählen: Wir bitten bei der Meldung um Ihre Namensnennung, da wir anonyme Hinweise in der Regel nicht weiterbearbeiten werden.

An die verantwortliche Stelle kann jeder Sachverhalt gemeldet werden, dem der begründete Verdacht zugrunde liegt, dass gesetzliche Vorgaben verletzt wurden. Dazu zählen zum Beispiel Verstöße im Bereich der Wirtschaftskriminalität (wie Betrug, Falschbilanzierung, Geldwäsche, Korruption, Unterschlagung, Untreue), Angriffe auf die IT-Sicherheit, Verstöße gegen den Datenschutz sowie Beeinträchtigungen der sexuellen Selbstbestimmung.

Erste:r Ansprechpartner:in für Hinweisgeber:innnen sollte weiterhin das unmittelbare Arbeitsumfeld sein, das heißt der oder die Vorgesetzten, die Geschäftsführung oder der Betriebsrat. Auch die Beauftragten dienen als Anlaufstellen für Beschwerden und Meldung von Vorkommnissen aus diesen Bereichen. Das bedeutet, Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten, die Präventionsbeauftragte, AGG-Beauftragte sowie den Ombudsmann für Beschwerden von Klient:innen wenden.

Sollte Ihnen als Hinweisgeber:in eine Meldung an diese Stellen als nicht geeignet erscheinen, sind Sie herzlich eingeladen, sich direkt an die zentrale Stelle des Hinweisgebersystems zu wenden.

Hinweisgeber:innen, die im guten Glauben tatsächliche oder vermutete Missstände melden, haben nicht mit negativen Konsequenzen zu rechnen.

„Im guten Glauben“ bedeutet, dass Hinweisgeber:innen einen plausiblen Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen zu meldenden Tatsachen korrekt sind, ihrem eigenen Kenntnisstand nicht widersprechen und sie überzeugt sind, dass die Tatsachen dem Unternehmen, Mitarbeitenden, Klient:innen oder Dritten schaden. Die Hinweisgeber:innen dürfen keine bewusst falschen oder verleumderischen Hinweise oder Informationen abgeben.

Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formular zur Übermittlung von Hinweisen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)