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18. März 2020

Corona-Virus: Sozialwerk St. Georg muss Tages- und Werkstätten schließen

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus wurden nun Regelungen getroffen, die auch das Angebot des Sozialwerks St. Georg unmittelbar betreffen: die Schließung von Tages- und Werkstätten. Ab 18. März bis 19. April 2020 dürfen nach einer Weisung des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministeriums nur noch Werkstatt-Beschäftigte und Tagesstätten-Besucher/innen in Notgruppen betreut werden, deren pflegerische oder soziale Betreuung ansonsten nicht gewährleistet wäre.

Seit Tagen war mit einer Weisung gerechnet und die Abläufe im Falle einer Schließung geplant worden. Entsprechend geregelt finden die Schließungen der Einrichtungen jetzt statt; betroffen sind rund 2.000 Klientinnen und Klienten.
Trotzdem bedeutet dies für die Mitarbeitenden der verschiedenen Einrichtungen des Sozialwerks St. Georg eine große Herausforderung, da die Klientinnen und Klienten sich ab sofort auch tagsüber in ihrer häuslichen Umgebung aufhalten werden. Um den durch die Schließung der Werk- und Tagesstätten höheren Assistenzbedarf der Klientinnen und Klienten aufzufangen, werden die Mitarbeitenden der Werk- und Tagesstätten ihre Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen unterstützend zur Seite stehen.

Wir sind sehr froh mitzuerleben, wie die Menschen im Sozialwerk St. Georg in dieser Krisenzeit zusammenstehen und sich gegenseitig unterstützen. Daher sind wir zuversichtlich, dass wir alle anstehenden Herausforderungen gemeinsam lösen können.