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Meldestellen im Sozialwerk St. Georg

Im Sozialwerk St. Georg haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Beschwerden oder Verstöße zu melden. Wir bieten Ihnen hierfür die folgenden Meldewege an:

1. Zentrales Beschwerdemanagementsystem

Sind Sie Klient:in, Angehörige:r oder gesetzliche: r Betreuer:in und haben Anlass zur Unzufriedenheit mit unseren Dienstleistungen? Wir schätzen Ihre Rückmeldung, denn sie hilft uns, unsere Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Neben dem direkten Kontakt zu unseren Mitarbeitenden vor Ort steht Ihnen unser zentrales Beschwerdemanagement zur Verfügung. Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Formular aus – wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zum Beschwerdeformular

2. Hinweisgebersystem – Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben

Hinweisgeber:innen tragen wesentlich dazu bei, Missstände innerhalb des Unternehmens aufzudecken. Sollten Sie einen Verdacht haben, dass gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wurde, können Sie uns dies melden. Beispiele für meldepflichtige Verstöße sind Wirtschaftsdelikte, IT-Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverstöße oder auch Beeinträchtigungen der sexuellen Selbstbestimmung. Weitere Informationen und den direkten Zugang zu unserem Hinweisgebersystem finden Sie hier:

Hinweisgeberseite

3. Meldung von Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten in Lieferketten

Das Sozialwerk St. Georg hat sich dem Schutz der Menschenrechte und einem nachhaltigen, umweltbewussten Handeln verpflichtet. Diese Grundsätze sind fest in unserem Leitbild verankert. Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben Sie die Möglichkeit, uns auf Verstöße oder Risiken in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Aspekte innerhalb unserer Lieferketten aufmerksam zu machen. Unser Meldeweg zu diesem Thema steht Ihnen hier zur Verfügung:

Weitere Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Beschwerdeformular