Unterstützen Sie die Arbeit des Sozialwerk St. Georg durch Ihren Beitrag – ob Sie sich für eine „klassische Spende“ für die Stiftung des Sozialwerk St. Georg entscheiden, eine Zuwendung über Geldauflagen planen oder uns als ehrenamtliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter tatkräftig unterstützen: Sie fördern dadurch aktiv die Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf und leisten einen wertvollen Beitrag für deren Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Und dafür danken wir Ihnen!
Die Stiftung des Sozialwerk St. Georg ist eine gemeinnützige und selbständige Stiftung – unabhängig und transparent. Wir fördern ganz gezielt Maßnahmen und Initiativen, die den Menschen im Sozialwerk St. Georg zugutekommen. Damit erreichen wir oftmals eine große Wirkung und lassen so manchen Traum wahr werden.
Wir freuen uns über jede Zuwendung – große, kleine, regelmäßige und einmalige – und setzen die uns anvertrauten Gelder so ein, dass sie nachhaltig und langfristig wirken.
Mit Geldauflagen helfen Sie Menschen mit Assistenzbedarf, ihre bürgerlichen Rechte durchzusetzen. Oft werden diese Menschen und ihre Organisationen von Spendern vergessen und mit ihrer Zuwendung nicht bedacht. Darum hoffen wir sehr, dass Sie uns als Richter oder Staatsanwalt durch eine Geldzuweisung unterstützen. Die Geldauflagen verwenden wir ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke in vielen Orten von Nordrhein-Westfalen. Selbstverständlich sichern wir Ihnen eine korrekte Verwaltung der Gelder zu.
Zeit ist etwas sehr Wertvolles – schenken Sie uns Ihre, indem Sie ehrenamtlich bei uns mitarbeiten. Das Sozialwerk St. Georg ist ein großer sozialer Dienstleister und bietet Ihnen viele interessante Möglichkeiten, sich zu engagieren. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse einbringen – im Freizeitbereich, im Kontakt mit den Menschen oder im kulturellen Leben.