Mehr Mitsprache im Ambulant Betreuten Wohnen
Im Sozialwerk St. Georg ist Mitbestimmung ein wichtiges Thema. Menschen mit Assistenzbedarf sollen ihre Interessen einbringen und aktiv mitgestalten können. Dafür gibt es im Sozialwerk unter anderem Klient:innen- bzw. Nutzerbeiräte sowie den Ombudsmann als unabhängige Ansprechperson.
Doch wie funktioniert Mitbestimmung eigentlich im Ambulant Betreuten Wohnen (BeWo)? Also dort, wo Menschen in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung erhalten. Darüber haben wir mit dem Nutzerbeirat des BeWo in Lüdinghausen sowie mit Ombudsmann Ludger Henkel gesprochen. Die Gespräche zeigen: Es gibt viel Engagement und gute Ideen, gleichzeitig aber auch einige Herausforderungen.
Mitbestimmung im ambulanten Bereich: andere Voraussetzungen
In besonderen Wohnformen sind Klient:innenbeiräte gesetzlich geregelt. Für den ambulanten Bereich gilt das jedoch nicht. Die Arbeit von Nutzerbeiräten im BeWo basiert deshalb derzeit auf freiwilligen Regelungen innerhalb des Sozialwerks.
Das stellt die Beiräte vor besondere Aufgaben, wie Alfons Wecker, Mitglied im Klientenbeirat des BeWo Lüdinghausen, schildert: „Es gibt für uns keine klar definierten Aufgaben, Rechte oder Pflichten. Das muss eigentlich alles noch entwickelt werden. Wir sollen uns zwar an dem orientieren, was die Beiräte in den besonderen Wohnformen anbieten, das geht aber nicht so ohne weiteres, weil sich die Themen im ambulanten Bereich deutlich von denen in besonderen Wohnformen unterscheiden.“
Ein Beispiel dafür sind die Kommunikationswege: Während es in Wohneinrichtungen feste Treffpunkte oder Aushänge gibt, leben Menschen im BeWo über viele Orte verteilt. Klassische Informationsmöglichkeiten funktionieren dort oft nicht. Daraus entstehen in der Kommunikation zwischen Beirat und den vertretenen Klient:innen besondere Herausforderungen.
Sichtbarkeit schaffen: Vielen ist die Existenz des Beirats nicht bewusst
Das bestätigt auch Ombudsmann Henkel: „Das ist tatsächlich eine große Herausforderung: Viele Klient:innen wissen gar nicht, dass es in ihrem BeWo einen Nutzerbeirat gibt.“
Um hier mehr Sichtbarkeit zu schaffen, hat der Beirat aus Lüdinghausen bereits konkrete Ideen entwickelt. Geplant ist unter anderem ein Flyer, der über die Arbeit des Beirates informiert. Auch Kennenlerntreffen für neue Klient:innen sowie bessere digitale Kommunikationsmöglichkeiten werden diskutiert ebenso wie eine stärkere Regionalisierung der Beiräte.
Austausch untereinander stärken
Ein weiteres Thema ist die Vernetzung der Beiräte. Derzeit arbeiten die Nutzerbeiräte der verschiedenen BeWo-Angebote, auch außerhalb des Kreises Coesfeld, noch weitgehend unabhängig voneinander. Regelmäßige Treffen oder feste Austauschstrukturen gibt es bislang nicht. Aus Sicht der Beteiligten wäre genau das jedoch hilfreich. Wenn Beiräte ihre Erfahrungen teilen könnten, ließen sich gemeinsame Lösungen entwickeln, etwa für typische Fragen im ambulanten Alltag.
Alfons Wecker und seine Mitstreiter:innen aus Lüdinghausen schlagen deshalb vor, dass künftig Treffen aller Beiräte im ambulanten Bereich organisiert werden, um dort gemeinsam Grundlagen für die Beiratsarbeit zu entwickeln.
Der Ombudsmann als Ansprechpartner
Eine wichtige Rolle spielt dabei Ombudsmann Ludger Henkel. Als unabhängige Ansprechperson für Klient:innen und Beiräte im Sozialwerk St. Georg steht er bei Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstützt auch bei der Weiterentwicklung der Beteiligungsstrukturen.
Nach dem ersten Austausch mit dem Nutzerbeirat des BeWo in Lüdinghausen hat er direkt weitere Schritte angestoßen. „Der Wunsch des Vorstands, die Beteiligung und Partizipation der Beiräte auch im ambulanten Bereich zu stärken, ist ganz deutlich“, sagt er. „Dass es hier keine gesetzlichen Vorgaben wie in den besonderen Wohnformen gibt, erschwert die Arbeit, weil die Beiräte sich nicht darauf berufen können.“
Um die Situation besser einschätzen zu können, hat Henkel eine Erhebung angestoßen: Dabei wird geprüft, welche Geräte und Kommunikationsmöglichkeiten in den BeWo-Angeboten bereits vorhanden sind und wo noch Bedarf besteht.
Schulungen: Angebote stärker auf das BeWo ausrichten
Neben der technischen und organisatorischen Ausstattung sieht Ludger Henkel auch einen Bedarf bei Schulungsangeboten. Diese könnten künftig stärker auf die Besonderheiten des Ambulant Betreuten Wohnens zugeschnitten werden. Denn derzeit orientieren sich viele Inhalte noch an den Anforderungen in besonderen Wohnformen. Wecker bestätigt das: „Für den ambulanten Bereich passen diese Inhalte oft nicht.
Ein Prozess, der gemeinsam wächst
Die Gespräche zeigen deutlich: Mitbestimmung im ambulanten Bereich befindet sich noch im Aufbau. Viele Fragen sind noch offen. Gleichzeitig gibt es viel Engagement und den klaren Wunsch, die Beteiligung weiter zu stärken.
Der Nutzerbeirat des BeWo Coesfeld bringt dazu konkrete Ideen ein, der Ombudsmann unterstützt bei der Weiterentwicklung, und auch auf Leitungsebene wird das Thema aufmerksam verfolgt.
Nutzerbeiräte aus anderen Angeboten des Ambulant Betreuten Wohnens im Sozialwerk sind herzlich eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen und ihre Erfahrungen einzubringen. Interessierte können sich gerne melden bei Alfons Wecker unter der Telefonnummer 0179 6173471.
Bildzeile:
Auf dem Foto zu sehen (von links nach rechts): Kerstin Händel (Schriftführerin), Stefan Blümer (Assistenz im BeWo in Lüdinghausen), Sarah Richter (2. Vorsitzende), Stefan Olbrich, Ludger Henkel (Ombudsmann); nicht auf dem Foto ist der 1. Vorsitzende Alfons Wecker