Sozialwerk St. Georg wird zur gGmbH
Das Sozialwerk St. Georg hat einen wichtigen Schritt im Zuge seines Rechtsformwechsels vollzogen: Die Umwandlung vom eingetragenen Verein in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) wurde notariell beurkundet. Aus dem bisherigen Sozialwerk St. Georg e. V. wird die Sozialwerk St. Georg gGmbH. Die Eintragung in das Handelsregister steht noch aus und wird den Rechtsformwechsel formal abschließen.
Alleinige Gesellschafterin ist die in 2001 gegründete Stiftung Sozialwerk St. Georg, die von den Vorständen Wolfgang Meyer und Thomas Kaczmarek geführt wird. Mit dem vollzogenen Schritt stellt sich das Sozialwerk organisatorisch und strukturell zukunftsfest auf.
„Wir haben unsere Rechtsform weiterentwickelt, ohne unser Selbstverständnis zu verändern“, sagt Wolfgang Meyer, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Sozialwerk St. Georg und Vorsitzender der Geschäftsführung der Sozialwerks St. Georg gGmbH. „Unsere Haltung, unsere Werte und unser Engagement für Menschen mit Assistenzbedarf bleiben unverändert. Die gGmbH gibt uns zugleich klarere Strukturen und mehr unternehmerischen Handlungsspielraum, um auch künftig verlässlich und wirkungsvoll gemeinnützige soziale Dienstleistungen anbieten zu können.“ Thomas Kaczmarek komplettiert die Geschäftsführung der Sozialwerk St. Georg gGmbH.
Rechtsformwechsel als Antwort auf veränderte Rahmenbedingungen
Der Rechtsformwechsel ist eine Antwort auf veränderte Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft. Fachkräftemangel, steigende regulatorische Anforderungen und ein zunehmender wirtschaftlicher Druck erfordern Strukturen, die verlässlich und zugleich flexibel sind. Die gGmbH bietet dem Sozialwerk St. Georg dafür geeignete rechtliche und organisatorische Voraussetzungen, um handlungsfähig zu bleiben und seine Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Der Wechsel vom Sozialwerk St. Georg e.V. zur gGmbH ist das Ergebnis eines sorgfältig vorbereiteten und breit begleiteten Prozesses. Mitglieder, Mitarbeitende und Gremien waren eng eingebunden. Die erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst und umgesetzt.
Für Klient:innen, Mitarbeitende und Kooperationspartner bringt der Rechtsformwechsel keine inhaltlichen Veränderungen mit sich. Die Gemeinnützigkeit bleibt bestehen, ebenso die tarifliche Bindung an den TVöD. Alle Arbeitsverhältnisse wurden unverändert übernommen. Auch das Leitbild „Gemeinsam. Anders. Stark.“ und die christlich geprägten Werte des Sozialwerks St. Georg gelten weiterhin.
„Die gGmbH ist in der Sozialwirtschaft eine etablierte Rechtsform“, so Meyer weiter. „Sie stärkt unsere organisatorische Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit in einem sich rasant verändernden Umfeld für soziale Dienstleistungen. Damit wir uns auf das konzentrieren können, was im Mittelpunkt unserer Arbeit steht: Teilhabe zu ermöglichen und Menschen individuell zu begleiten.“
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von links: Wolfgang Meyer (Vorsitzender der Geschäftsführung der Sozialwerk St. Georg gGmbH i.G. und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Sozialwerk St. Georg), Notar Frank Raguse, Uwe Penth (Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Sozialwerk St. Georg) und Thomas Kaczmarek (Geschäftsführung der Sozialwerk St. Georg gGmbH i.G. und Vorstandsmitglied der Stiftung Sozialwerk St. Georg) nach der notariellen Beurkundung.