Das Arbeits- und Gesundheitsministerium NRW hat eine neue Verordnung veröffentlicht, die regelt, dass das bisher geltende Betretungsverbot für tagesstrukturierende Einrichtungen der Eingliederungshilfe bis zum 3. Mai 2020 gilt.
Das bedeutet, dass die Tages- und Werkstätten weiterhin - zunächst bis Anfang Mai - geschlossen bleiben.
Nach wie vor soll eine „Notbetreuung“ für Klienten angeboten werden, deren Assistenz und Begleitung außerhalb der Tages- oder Werkstätte nicht sichergestellt werden kann.
Weitere Infos dazu auf der Internetseite des MAGS NRW.
Es heißt nun also: weiter durchhalten und hoffen, dass wir im Mai langsam wieder starten können.