Beratung im Bereich der Pflege
Wir befinden uns im Wandel der Pflegereform So hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 zum Beispiel den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Während es in der Vergangenheit um den Hilfebedarf bei der Grundpflege ging, geht es jetzt um die Einschränkung der Selbstständigkeit in sechs Modulen. Wir beraten Pflegebedürftige, pflegende Angehörige oder Pflegepersonen umfassend und stellen die Informationen zur Verfügung stellen, die Sie benötigen. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen ersten Überblick darüber, wo wir Pflegeberatung anbieten. Weitere Informationen finden Sie auf den Pflegeseiten des Sozialwerk St. Georg.