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Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG

Die Beschwerdestelle nimmt Ihre Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, entgegen. Das Gesetz schützt vor Benachteiligungen durch den Arbeitgeber selbst, Vorgesetzte, andere Beschäftigte oder Dritte aus folgenden Gründen:

  • Ethnische Herkunft
  • Rassismus, Antisemitismus
  • Religion oder Weltanschauung
  • Alter
  • Geschlecht (dazu zählt auch sexuelle Belästigung)
  • sexuelle Identität
  • Behinderung

Wann können Sie sich bei der AGG-Beschwerdestelle melden?

Wenn Sie sich aus den oben genannten Gründen benachteiligt fühlen, sei es bei der Einstellung, Beförderung, bei Arbeitsbedingungen oder in anderen Bereichen des Arbeitslebens, können Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden.

Wie arbeitet die AGG-Beschwerdestelle?

Die Beschwerde wird geprüft und versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Sie erhalten in jedem Fall eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Schutz vor Nachteilen: Sie haben das Recht, sich ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu äußern. Es darf Ihnen aufgrund einer Beschwerde keine Benachteiligung entstehen.

Wo können Sie sich melden?

Sie erreichen die Beschwerdestelle für alle Unternehmen im Konzern des Sozialwerk St. Georg unter

Sozialwerk St. Georg gGmbH
Servicecenter Personal / AGG-Beschwerdestelle
Uechtingstraße 87
45881 Gelsenkirchen.

oder per Email: agg-beschwerdestelle@sozialwerk-st-georg.de

Ihre Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle sind Frau Skodell, Leitung Organisationsentwicklung Sozialwerk St. Georg Teilhabe gGmbH, und Herr Schumann, Leitung Servicecenter Recht, Sozialwerk St. Georg gGmbH.

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