Der Ombudsmann hört den Menschen, die sich an ihn wenden zu und bespricht mit ihnen ihr Anliegen. Im Streitfall versucht er zu vermitteln und die Rechte der Klientinnen und Klienten durchzusetzen. Dabei kann er zum Beispiel von den Einrichtungen und Diensten des Sozialwerks mündlich und schriftlich Stellungnahmen einholen.
Der Ombudsmann hat die Möglichkeit, Empfehlungen auszusprechen, kann jedoch keine Anweisungen erteilen.
Er trifft sich unter anderem regelmäßig mit den Beiräten der Einrichtungen und der Werk- und Tagesstätten des Sozialwerks St. Georg. Auf diese Weise erfährt er vieles über die Belange der Klientinnen und Klienten.
Der Ombudsmann bestärkt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, die Anliegen der Klientinnen und Klienten als Gelegenheit zu betrachten, konstruktive Lösungen zu finden und die Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.
Der Ombudsmann ist sowohl gegenüber Behörden und Privatpersonen als auch gegenüber den Vertretern des Sozialwerks St. Georg zum Stillschweigen verpflichtet. Ausnahme sind Straftaten, die angezeigt werden müssen.
Die Klientinnen und Klienten des Sozialwerks können den Ombudsmann von seiner Schweigepflicht entbinden, damit er der Beschwerde leichter nachgehen kann. Regelmäßig berichtet der Ombudsmann dem Vorstand und dem Verwaltungsrat in anonymisierter Form über die Anliegen und Probleme, die an ihn herangetragen wurden.
Die Unterstützung des Ombudsmanns ist kostenlos!