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Der Ombudsmann

unabhängig beraten

Der Ombudsmann unterstützt die Anliegen und schützt die Rechte von Menschen, die Assistenzdienstleistungen des Sozialwerks St. Georg in Anspruch nehmen.
Er ist ein unabhängiger Ansprechpartner und nicht dem Vorstand des Sozialwerks St. Georg unterstellt.

Der Begriff „Ombud“ kommt aus dem nordischen Sprachraum und bedeutet „Vermittler“, „Vertreter“, „Bevollmächtigter“. Ombudsmann für das Sozialwerk St. Georg ist seit 2010 Dr. Fritz Krueger. Er hat stets ein offenes Ohr für die Anliegen, Wünsche und Probleme der Menschen im Sozialwerk St. Georg.

 

Wann unterstützt Sie der Ombudsmann?

Der Ombudsmann steht Menschen zur Seite, die innerhalb des Sozialwerks St. Georg

  • meinen, nicht zu Ihrem Recht zu kommen,
  • sich ungerecht behandelt fühlen,
  • nicht oder schlecht informiert wurden,
  • mit Entscheidungen nicht einverstanden sind,
  • Hinweise geben wollen,
  • Dienstleistungen bewerten möchten.

Wir sind für Sie da

Ombudsmann: Dr. Fritz Krueger

Mobil: 0172 2650846
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter
ombudsmann@sozialwerk-st-georg.de

Postanschrift:
Ombudsmann des Sozialwerks St. Georg e. V.
Dr. Fritz Krueger
Rottkamp 8
48712 Gescher

Wie arbeitet der Ombudsmann?

Der Ombudsmann hört den Menschen, die sich an ihn wenden zu und bespricht mit ihnen ihr Anliegen. Im Streitfall versucht er zu vermitteln und die Rechte der Klientinnen und Klienten durchzusetzen. Dabei kann er zum Beispiel von den Einrichtungen und Diensten des Sozialwerks mündlich und schriftlich Stellungnahmen einholen.

Der Ombudsmann hat die Möglichkeit, Empfehlungen auszusprechen, kann jedoch keine Anweisungen erteilen.

Er trifft sich unter anderem regelmäßig mit den Beiräten der Einrichtungen und der Werk- und Tagesstätten des Sozialwerks St. Georg. Auf diese Weise erfährt er vieles über die Belange der Klientinnen und Klienten.

Der Ombudsmann bestärkt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, die Anliegen der Klientinnen und Klienten als Gelegenheit zu betrachten, konstruktive Lösungen zu finden und die Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.

 

Anliegen sind vertraulich

Der Ombudsmann ist sowohl gegenüber Behörden und Privatpersonen als auch gegenüber den Vertretern des Sozialwerks St. Georg zum Stillschweigen verpflichtet. Ausnahme sind Straftaten, die angezeigt werden müssen.

Die Klientinnen und Klienten des Sozialwerks können den Ombudsmann von seiner Schweigepflicht entbinden, damit er der Beschwerde leichter nachgehen kann. Regelmäßig berichtet der Ombudsmann dem Vorstand und dem Verwaltungsrat in anonymisierter Form über die Anliegen und Probleme, die an ihn herangetragen wurden.

Die Unterstützung des Ombudsmanns ist kostenlos!