Der Teilhabeprozess besteht aus festgelegten Schritten und Maßnahmen, in denen die Klientin oder der Klient und die Mitarbeitenden jeweils bestimmte Aufgaben übernehmen. Wie das Schaubild bereits zeigt, werden Klientinnen und Klienten vor allem von zwei Berufsgruppen begleitet: Der Teilhabebegleitung und der Persönlichen Assistenz.
Die Teilhabebegleiterinnen und Teilhabebegleiter sind einrichtungsübergreifend für einzelne Klientinnen oder Klienten tätig. Sie erarbeiten eine Ziel- und Maßnahmenplanung mit den Klienten. Die Teilhabebegleiterinnen und Teilhabebegleiter sind losgelöst von den Alltagsroutinen und organisatorischen Rahmenbedingungen, damit sie sich ganz auf die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten konzentrieren können. Sie unterstützen und stärken Menschen mit Assistenzbedarf dabei, die Planung ihrer persönlichen Entwicklung und Zukunft noch selbstbestimmter in die Hand zu nehmen. Zu den weiteren Aufgaben der Teilhabebegleitung gehört auch die Durchführung der POS-Interviews.
In ihrem Lebensalltag steht jedem Klienten und jeder Klientin eine Persönliche Assistenz zur Seite. Sie steht Schwierigkeiten mit ihm oder ihr durch und steht für die gemeinsame Suche nach Perspektiven zur Verfügung. Die Persönliche Assistenz unterstützt dabei, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen, um die Qualität des Lebens kontinuierlich zu verbessern. Die Persönliche Assistenz arbeitet konstruktiv und kooperativ mit der jeweiligen Teilhabebegleiterin oder dem jeweiligen Teilhabebegleiter (THB) zusammen. Sie unterstützt den oder die THB in Bezug auf die Planung, Organisation und Durchführung des Teilhabeprozesses der Klientinnen und Klienten.
Basierend auf den Wünschen, Zielen, Perspektiven und dem Hilfebedarf des Klienten oder der Klientin erarbeitet die Teilhabebegleitung einen Entwurf für die individuelle Zukunftsplanung. In dieser werden auch die Ergebnisse der jährlichen Interviews miteinbezogen. Die grundlegende Frage lautet in diesem Zusammenhang: „Was brauchen Sie, um Ihre Qualität des Lebens zu erreichen?“ Die Zukunftsplanung wird in der Zukunftskonferenz besprochen, die jährlich stattfindet.
Auf Zukunftskonferenzen, die alle zwölf Monate stattfinden, folgt nach sechs Monaten eine Reflexion. In dieser wird besprochen, ob es bei den Maßnahmen Probleme oder erste Ergebnisse gibt.
Den Führerschein machen, ins Kino gehen oder einkaufen, Freunde treffen, Bus fahren, eine Ausbildung machen, im Chor singen – alles ganz alltäglich. Sollte man meinen. Aber nicht für jeden Menschen. Uns im Sozialwerk St. Georg ist es wichtig, dass jeder und jede an den verschiedenen Facetten des Lebens teilnehmen kann. Daher werden Menschen bei uns unter anderem von Teilhabebegleiterinnen und -begleitern unterstützt. Eine von ihnen ist Heike Meeser. Wir durften ihr bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen.