Informationen für Behörden
Zeitnah und Transparent
Das Sozialwerk St. Georg ist bei den listenführenden Behörden in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Wir sichern Ihnen die zeitnahe Meldung von Zahlungseingängen und ggf. Zahlungsverzug zu. Jährlich legen wir Rechenschaft bei den zuständigen Justizbehörden ab. Ergänzt um den Bericht zum Wirtschaftsjahr veröffentlichen wir einen Jahresbericht (pdf).
Ordnungsgemäße Verwaltung
Selbstverständlich sichern wir zu, dass die Geldbuße gemäß den Meldeauflagen bearbeitet wird. Für Zahlungspflichtige stellen wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“ bereit. Bei Anfragen von Zahlungspflichtigen verweisen wir direkt an die Zuweisungsstelle.
Verfahrensablauf
Zur Erleichterung stellen wir Ihnen gerne Material für ihre Arbeit zu Verfügung. Fordern Sie bitte bei Herrn Garske den Überweisungsträger, Adressaufkleber mit unserer Kontoverbindung sowie Informationen über die Arbeit des Sozialwerks St. Georg an.
Sparkasse Gelsenkirchen
IBAN DE66 4205 0001 0160 1538 24
BIC WELADED1GEK