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Helfen, um Rechte durchzusetzen: Geldauflagen

 

Tagtäglich setzen wir uns für das uneingeschränkte und selbstverständliche Recht auf Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf ein. Wir wollen, dass die Vorgaben der Konvention der Vereinten Nationen zur Wirklichkeit der Menschen in Nordrhein-Westfalen werden.

Wir sind für Sie da

Thorsten Garske

Leitung Fördermittel und Fundraising
Tel: 02972 301-133
t.garske(at)­sozialwerk-st-georg.de

So helfen Geldauflagen

Um den Wohnort frei zu wählen

Die Menschen brauchen verlässliche Hilfe, dort wo sie leben möchten. Mit Geldzuweisungen helfen Sie, damit wir jede Woche bei Klientinnen und Klienten vor Ort sein können.

Um die Behindertenrechtskonvention mit Leben zu füllen

Sie tragen dazu bei, dass in vielen Orten neue Angebote für Menschen mit Assistenzbedarf entstehen.

Informationen für Behörden

Zeitnah und Transparent

Das Sozialwerk St. Georg ist bei den listenführenden Behörden in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Wir sichern Ihnen die zeitnahe Meldung von Zahlungseingängen und ggf. Zahlungsverzug zu. Jährlich legen wir Rechenschaft bei den zuständigen Justizbehörden ab. Ergänzt um den Bericht zum Wirtschaftsjahr veröffentlichen wir einen Jahresbericht (pdf).

Ordnungsgemäße Verwaltung

Selbstverständlich sichern wir zu, dass die Geldbuße gemäß den Meldeauflagen bearbeitet wird. Für Zahlungspflichtige stellen wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“ bereit. Bei Anfragen von Zahlungspflichtigen verweisen wir direkt an die Zuweisungsstelle.

Verfahrensablauf

Zur Erleichterung stellen wir Ihnen gerne Material für ihre Arbeit zu Verfügung. Fordern Sie bitte bei Herrn Garske den Überweisungsträger, Adressaufkleber mit unserer Kontoverbindung sowie Informationen über die Arbeit des Sozialwerks St. Georg an.

Sparkasse Gelsenkirchen
IBAN DE66 4205 0001 0160 1538 24
BIC WELADED1GEK