Die Menschen brauchen verlässliche Hilfe, dort wo sie leben möchten. Mit Geldzuweisungen helfen Sie, damit wir jede Woche bei Klientinnen und Klienten vor Ort sein können.
Sie tragen dazu bei, dass in vielen Orten neue Angebote für Menschen mit Assistenzbedarf entstehen.
Das Sozialwerk St. Georg ist bei den listenführenden Behörden in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Wir sichern Ihnen die zeitnahe Meldung von Zahlungseingängen und ggf. Zahlungsverzug zu. Jährlich legen wir Rechenschaft bei den zuständigen Justizbehörden ab. Ergänzt um den Bericht zum Wirtschaftsjahr veröffentlichen wir einen Jahresbericht (pdf).
Selbstverständlich sichern wir zu, dass die Geldbuße gemäß den Meldeauflagen bearbeitet wird. Für Zahlungspflichtige stellen wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“ bereit. Bei Anfragen von Zahlungspflichtigen verweisen wir direkt an die Zuweisungsstelle.
Zur Erleichterung stellen wir Ihnen gerne Material für ihre Arbeit zu Verfügung. Fordern Sie bitte bei Herrn Garske den Überweisungsträger, Adressaufkleber mit unserer Kontoverbindung sowie Informationen über die Arbeit des Sozialwerks St. Georg an.
Sparkasse Gelsenkirchen
IBAN DE66 4205 0001 0160 1538 24
BIC WELADED1GEK