Eine Idee vom Bundesteilhabegesetz ist: Assistenz für Menschen soll mehr am Bedarf des Einzelnen orientiert sein. Sie soll passgenauer für den Einzelnen sein, denn jeder Mensch ist einzigartig.
Hier werden bei den Verhandlungen derzeit verschiedene Ansätze diskutiert: Eine Möglichkeit wäre weiterhin die Bewilligung von „Fachleistungspauschalen“, wie bisher im stationären Konzept. Diese werden sich sicherlich verändern, da bestimmt Kosten über das örtliche Sozialamt finanziert werden, wie zum Beispiel die Miete und die Grundsicherung für das tägliche Leben.
Eine andere Möglichkeit wäre der Ansatz von „Fachleistungsstunden“ – wenn Sie als Klientin oder Klient im Ambulant Betreuten Wohnen leben, kennen Sie das bereits: Assistenten kommen dort zu abgesprochenen Terminen zu Ihnen nach Hause. Dort arbeiten sie mit Ihnen gemeinsam an Ihren Zielen. Sie erhalten dann so genannte „ambulante“ Assistenz. Die Menge an Zeit, die Klientinnen und Klienten dort an Assistenz zur Verfügung haben, nennt man Fachleistungsstunden.
Auch in Wohnstätten („stationäres Wohnen“) wird in Zukunft noch individueller geschaut werden: Welche Assistenz benötigen Sie für Ihr eigenes Leben und Ihre Teilhabe an der Gesellschaft? Es wird gemeinsam mit dem Kostenträger geschaut, wie viele Fachleistungsstunden oder welche Leistungspauschale Sie benötigen. Der Kostenträger bezahlt die Assistenz, egal welche Variante am Ende gewählt wird. Im Sozialwerk ist dies meistens der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Assistenten aus dem Sozialwerk St Georg schauen dann im Anschluss konkret mit Ihnen, wie und wann Sie Ihre Assistenz in Anspruch nehmen möchten – unabhängig davon, wie die Finanzierung künftig erfolgen wird. Sie stehen, gemäß Ihrer persönlichen Qualität des Lebens, im Mittelpunkt. Die Chance ist: Assistenz kann personzentierter, verlässlicher und noch mehr an Ihrem Bedarf orientiert sein.