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Bundesteilhabegesetz Dialog

Das Bundesteilhabegesetz verändert das Leben von vielen Menschen. Das Gesetz ist geschrieben. Jetzt wird geplant, wie das Gesetz umgesetzt werden soll. Doch es gibt noch viele Fragen. Wir versuchen die Fragen zum Bundesteilhabegesetz zu beantworten. Dafür gibt es diesen Dialog. Stellen Sie Ihre Fragen, wir antworten, so gut es geht.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wie hoch sind die Regelsätze für die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung?

Ab wann tritt das Bundesteilhabegesetz eigentlich in Kraft?

Was steckt eigentlich hinter dem Budget für Arbeit?

Die Unterscheidung „ambulant“ und „stationär“ soll es bald nicht mehr geben. Stimmt das?

Ich habe gehört, es soll auch in meiner Wohnstätte Fachleistungsstunden geben? Was ist das überhaupt und was steckt dahinter?

Für einen Klienten wurde im Oktober 2016 ein Antrag für das „ambulant betreute Wohnen“ gestellt. Im Rahmen der Beantragung wurde Vermögen festgestellt. Durch die Änderung der Freigrenzen haben wir jetzt erneut einen Antrag gestellt. Da ja bereits der Bedarf angemeldet war: Inwieweit können rückwirkend die Kosten, die der Klient vorher als Selbstzahler hatte, übernommen werden?

Umfasst das „Wunsch- und Wahlrecht“ auch die Teilhabe an Freizeitaktivitäten?

Kann ich gezwungen werden, die Persönliche Assistenz mit anderen Klientinnen und Klienten zu teilen?

Was machen die neuen Beratungsstellen und wo sind sie? Helfen die mir auch bei Fragen zu Freibeträgen? Erfahre ich dort, welche Unterstützung mir zusteht? Können die mir sagen, worauf ich achten muss, wenn ich Teilhabeleistungen beantragen will?

Fällt das Bekleidungsgeld und Taschengeld zukünftig weg?

Werde ich in Zukunft weniger Geld bekommen? Was verbessert sich finanziell? Wird es Änderungen geben bei dem Vermögen, das mir gehört?

Muss ich von meinem Geld etwas für die Assistenz bezahlen?

Muss ich künftig Anträge stellen zur Grundsicherung und zu weiteren Leistungen und wenn ja wo?

Ich lebe in einer stationären Wohneinrichtung des Sozialwerks. Es heißt, ab 2020 würde die Kostenübernahme gesplittet. Ein Teil würde dann zum Beispiel vom Sozialamt übernommen. Ab wann genau soll das sein? Welche Kosten sind im Einzelnen damit gemeint? Muss ein Antrag gestellt werden? Wenn ja, wann? Wie wird ein nahtloser Übergang realisiert?

Wenn ab 2020 das Sozialamt für meinen Lebensunterhalt aufkommt, kann ich dann selbst bestimmen, wie viel Geld ich für Ernährung oder Bekleidung ausgeben möchte? Kann mir die Einrichtung dann womöglich eine Gemeinschaftsverpflegung aufzwingen oder irgendwelche Beträge einfordern?

Ich bin gesetzliche Vertreterin und werde für einen Klienten, der nicht lesen und schreiben kann, ein Girokonto eröffnen. Kann ich jemanden von der Einrichtung berechtigen, für ihn Geld abzuheben? Und wird er Kontoführungsgebühren bezahlen müssen? Er wird demnächst Rentner und bekommt nur noch Taschengeld.

Wer bezahlt die Rundfunk- und Fernsehgebühren?

Wer trägt ab 2020 die Kosten für Monatstickets, die Klienten benötigen, um zur entfernten Tagesstruktur (Werkstätte des Sozialwerks, keine WfbM) zu fahren?

Woher kommt das Geld für die Miete? Wer beantragt es? Woher kommt das Geld für Strom, Wasser? Wie werden die Urlaube finanziert werden?

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