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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Achtung der Menschenrechte ist eine Selbstverpflichtung, die im Leitbild des Sozialwerks St. Georg verankert ist. Zudem ist nachhaltiges Handeln unter Beachtung des Umweltschutzes untrennbar mit unserem Leitmotiv, die Qualität des Lebens zu stärken, verbunden.

Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen und Unternehmensverbünde mit mindestens 1.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte in ihren Lieferketten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) noch stärker zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund hat der Vorstand des Sozialwerk St. Georg e.V. für diesen sowie für die Tochtergesellschaften eine gemeinsame Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Diese finden Sie hier (pdf).

Das Sozialwerk St. Georg hat außerdem eine Beschwerdestelle zum LkSG eingerichtet, bei der Sie auf Risiken oder Verstöße zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken hinweisen können.

Eine Beschreibung des Verfahrens stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. In der Verfahrensbeschreibung erfahren Sie Einzelheiten, wie die Kontaktdaten der Beschwerdestelle LkSG, Links zum Meldeformular sowie Informationen zum Ablauf des Verfahrens.

Formular zur Übermittlung von Hinweisen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)