Wem sagt die Watergate-Affäre noch etwas? 1974 hatte ein FBI-Ermittler wichtige Informationen an Reporter weitergegeben, die letztendlich zum Rücktritt des damaligen US-Präsidenten Richard Nixon führten. Dieser FBI-Ermittler, Mark Felt, war ein so genannter „Whistleblower“. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist Edward Snowden, der geheime Dokumente über die weltweite Überwachung britischer und US-amerikanischer Geheimdienste veröffentlichte.
Diese Whistleblower – zu Deutsch „Hinweisgeber“ – sind also Personen, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen und dadurch Missstände oder Rechtsverstöße aufdecken. Meist handelt es sich um Mitarbeitende in Unternehmen und Behörden. Damit ihnen durch ihr Tun keine Benachteiligungen drohen, werden sie nun unter einen besonderen Schutz gestellt: Seit vergangenem Sonntag (2. Juli 2023) ist das so genannte „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft. Danach dürfen Hinweisgeber:innen, die im beruflichen Umfeld von Missständen im Unternehmen Kenntnis erlangen und diese melden, keine Nachteile erfahren, weil sie Verantwortung übernehmen und dem Unternehmen die festgestellten Missstände melden. Vorgeschrieben ist zum Beispiel, dass sich Hinweisgeber:innen an eine verantwortliche Stelle im Unternehmen wenden können, die ihrem Hinweis nachgeht. Diese Stelle ist auch im Sozialwerk St. Georg eingerichtet und sie ist ab sofort wie folgt erreichbar:
An die verantwortliche Stelle kann jeder Sachverhalt gemeldet werden, dem der begründete Verdacht zugrunde liegt, dass gesetzliche Vorgaben verletzt wurden. Dazu zählen zum Beispiel Verstöße im Bereich der Wirtschaftskriminalität (wie Betrug, Falschbilanzierung, Geldwäsche, Korruption, Unterschlagung, Untreue), Angriffe auf die IT-Sicherheit, Verstöße gegen den Datenschutz sowie Beeinträchtigungen der sexuellen Selbstbestimmung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.